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Steildächer Faserzement

Die Faserzement-Bauplatte wurde im Jahr 1900 durch den Österreicher Ludwig Hatscheck erfunden und als Patent zur „Herstellung von Kunststeinplatten aus Faserstoffen und hydraulischen Bindemitteln“ patentiert.

Auf der Suche nach einem geeigneten Armierungsmaterial wurde eher zufällig die Asbestfaser entdeckt. Daraus entwickelte sich der Vorläufer der heutigen Faserzement-Platte die Asbestzement-Tafel.

Anfang der achtziger Jahre haben Erkenntnisse über die Gesundheitsgefährdung der Asbestfasern zu einer Änderung der Produktionsbedingungen geführt – das Verwendungsverbot für Asbestzement-Produkte trat 1992 in Kraft.

Heute werden zur Armierung für Faserzementprodukte Polyacrylfasern, Kunststoff-Fasern auf der Basis von Polyvinylalkohol oder auch Zellulosefasern verwendet, als Bindemittel dienen benormte Zemente, die die hohe Zug- und Biegefestigkeit der Faser mit hoher Druckfestigkeit verbinden.

Der Produktionsvorgang erfolgt heute automatisch, Faserbündel werden im Rührwerk zu Feinfasern aufgelöst und unter Zusatz von Wasser und Zement vermischt. Bei der Tafelfertigung wird das Rohmaterial über Stoffkästen, Formatwalzen, in Plattenmaschinen gefördert, dort formatiert und anschließend abgelagert.

Alle Faserzementerzeugnisse können durchgefärbt werden oder naturfarben verbleiben, eine Oberflächenbeschichtung kann aus keramischen Stoffen hergestellt werden oder aus einer überzogenen Kunststoffschicht bestehen.